Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als abgeschlossen und bindend sobald die Bestellung des Kunden in unserem Studio einlangt.
Weiters wurde er über die Leistungen die Audiopartner bietet informiert und weiß über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGb) des Studios Bescheid.
Als Grundlage für den Auftrag dient ausschließlich das beim Kunden vorliegende Angebot und die AGb. Nur schriftlich vereinbarte Abweichungen im beiderseitigem Einverständnis sind rechtlich bindend. Der Kunde erklärt sich mit den Rahmenbedingungen einverstanden.

2. Lieferung
Die Lieferzeit für den vereinbarten Auftrag beträgt 30 Tage ab dem Einlangen der Bestellung.
Bei Überschreiten der Lieferzeit ist es möglich von Seiten des Bestellers mittels eingeschriebenem Briefs, wo eine Nachfrist von 2 Wochen eingeräumt wird, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche aus dem vorgenanntem Grund sind nicht möglich.

3. Rechnungsstellung, Anzahlung
Die Rechnung wird mit Auslieferung der fertigen Produktion beigelegt.
Zu zahlen ist sie ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Produkt Eigentum von Audiopartner.
Als Bearbeitungsgebühr für eine Mahnung werden 7,28 € in Rechnung gestellt.
Weitere Aufwendungen wie Inkasso oder Rechtsanwaltskosten trägt der Besteller.
Für Projekte in der Höhe von über 3633,6 € ist eine 10%ige Anzahlung in der Frist von 2 Wochen nach Auftragserteilung zu leisten. Wird innerhalb von 30 Tagen oder 30 Tage nach Zusendung von Produktionsvorschlägen an den Besteller, keine Anzahlung geleistet, so kann dadurch keine Aufnahme erfolgen. In diesem Fall behält sich Audiopartner das Recht vor
a) den Vertrag für nichtig zu erklären, oder
b) eine Akonto Faktura für geleistete Arbeiten auszustellen.
Für Verdienstentgang werden in beiden Fällen 50% des Projektwertes in Rechnung gestellt.

4. Beanstandung
Beanstandungen können längstens 14 Tage nach Erhalt der fertigen Produktion schriftlich eingebracht werden.
Wobei Mängel nach Abzeichnen der Bestellung nur mehr techn. Natur sein können.
Handelsübliche oder geringe techn. Abweichungen verpflichten nicht zu einer Neuüberarbeitung der existierenden Produktion bzw. zu Schadenersatzansprüchen. Der Besteller hat bei gerechtfertigten Beanstandungen weder ein Recht vom Vertrag zurückzutreten noch Preisreduktion zu begehren. Sehr wohl steht Ihm ein Verbesserungsanspruch zu.
In diesem Fall sind die Arrangements umgehend zurückzusenden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.AKM, Austro Mechana
Audio Partner weist bei urheberrechtlich geschützten Musikstücken auf die AKM bzw. Austro-Mechana Abgaben hin.
Grundsätzlich hat der Kunde selbst für eine Bekanntgabe dieser Daten zu sorgen.  Auf  Wunsch führt dies Audiopartner für Ihn durch. Wobei keinesfalls Gewähr für die Korrektheit der Angaben von Audiopartner übernommen wird.

6. Urheberrecht, Copyright
Kopien oder Vervielfältigungen sind nur nach Absprache und schriftlicher Erlaubnis von Audiopartner möglich. Auch muss der Zweck dafür bekannt gegeben werden.  Weiters ist lt. Urheberrechtsgesetz aus dem Jahre 1963 (§76) nur Audiopartner berechtigt durchgeführte Produktionen zu verkaufen od. zu vervielfältigen.
Typischer Fall: Bei mehreren Niederlassungen eines Auftraggebers, wo gleichlautende Aufnahmen benötigt werden.
Audiopartner muss über die Mehrfachverwendung schriftlich informiert werden.
Dies wird dann eigens gewertet. Bei einem Verstoß hält sich Audiopartner rechtliche Schritte vor.  

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Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Website angebrachten Links. 

7. „Best Angebot“
Bei Inanspruchnahme des „Best Angebot“ hat der Kunde nach Erhalt der jeweils aktuellen Produktion den (die) vorhandene(n) Tonträger (CD, DAT, Minidisc,...) an Audiopartner zu retournieren. Bei Auslauf des Vertrags ist auch die letzte(n) Aufnahme(n) rückzusenden und Eigentum von Audiopartner. Kopien oder andere Reproduktionen und Verwendungen sind nicht gestattet. Die Urheberrechte besitzt alleine Audiopartner. Eine Mindestvertragsdauer von 3 Jahren, sowie die staatlich vorgegebene Indexanpassung gilt für dieses Produkt.
Die Kündigung für diese Produkt muss mindestens ein halbes Jahr vor Beendigung des Vertrages schriftlich eingereicht werden,
ansonsten verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. 

8. Weitere Produktverwendung
Die Produktion für den Kunden ist nur für den vereinbarten Zweck erlaubt.
zB.: Bei einem Auftrag für die Telefonanlage darf das Arrangement bzw. die Komposition nicht in anderen Medien (Radio, TV,..) zum Einsatz kommen. Wird dies benötigt so sind die Verwendungs- und Senderechte bei Audiopartner gesondert anzufordern.
Ein Verstoß bringt rechtliche Schritte mit sich. 

9. Audiofeatures Telefonanlage
Audiopartner holt sich auf Wunsch Daten über die Konfiguration der Telefonanlage des Bestellers bei der Herstellerfirma ein. Durch fehlerhafte oder unrichtige Angaben, welche Änderungen oder Fehlproduktionen zur Folge haben, übernimmt Audiopartner keine Haftung.
Der Besteller hat für die Richtigkeit der Angaben seines Anlagenfabrikanten zu sorgen bzw. sollte sich von Ihm dafür eine Garantie geben lassen.

10. Hardwareeingriffe
Bei unbedingt nötiger Zerlegung von Gerätschaften kann bei später auftretenden Defekten dafür keine Haftung übernommen werden.
zB Direkteinspeisung des Audiosignals durch Überbrückung des Mikros beim Anrufbeantworter um eine optimale Aufnahme zu erhalten.

11. Geltendes Recht, Gerichtsstand
Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österr. Recht anzuwenden.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht des Sitzes von Audiopartner als vereinbart.

12. Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGb unwirksam sind oder werden sollten, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGb im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils geltende gesetzliche Regelung.